Bund veröffentlicht Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung

Um die Rechtslage zu FGM/C bei Gefährdeten, Betroffenen und Angehörigen zu verankern, hat der Bund einen Schutzbrief realisiert.

Wie in vielen anderen Ländern ist die weibliche Genitalbeschneidung auch in der Schweiz per Gesetz verboten. Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument soll Betroffene und Gefährdete sowie Angehörige unter anderem dabei unterstützen, sich dem sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora entgegenzustellen.

Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali sowie Tigrinja. Er kann bei FGMhelp angefordert oder auf der Website des Bundes bestellt oder heruntergeladen werden.

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