FGM/C: Informationen
und Engagement

Genitalbeschneidung
schadet. Wir helfen.

FGM/C: Informationen
und Engagement

Genitalbeschneidung
schadet. Wir helfen.

Miteinander gegen weibliche
Genitalbeschneidung

In der Schweiz leben über 20’000 Mädchen und Frauen, die von einer Genitalbeschneidung – auch bekannt unter dem Kürzel FGM/C (Female Genital Mutilation and Cutting) – betroffen oder bedroht sind. Im Kanton Zürich sind es rund 2’900 Betroffene. Nach wie vor sind viele junge Mädchen in Gefahr, diese unnötige und gefährliche Praktik erleben zu müssen. Mit FGMhelp, der Anlaufstelle weibliche Genitalbeschneidung im Kanton Zürich, setzen wir uns ein – für mehr Mädchen- und Frauengesundheit, für Aufklärung und vor allem für das Wohl der Gefährdeten und Betroffenen.

FGMhelp für Betroffene und Angehörige

Sie haben Fragen zu FGM/C? Wünschen Sie sich eine persönliche und kostenlose Beratung? Oder kennen Sie eine betroffene Frau oder ein gefährdetes Mädchen und möchten helfen? Unsere Mitarbeiterinnen kümmern sich um Ihre Fragen und Sorgen und leisten Hilfe. Wir sind für Sie da!

FGMhelp für Fachpersonen

FGMhelp engagiert sich in der Beratung, Vernetzung und Sensibilisierung von Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen – vom Gesundheitswesen über die Bildung bis zur Migrations- und Sozialarbeit. Sie möchten Ihre Kompetenzen bezüglich FGM/C einbringen oder ausbauen sowie Betroffene und Gefährdete unterstützen? Dann melden Sie sich bei uns.

FGMhelp – Ihre Anlaufstelle weibliche Genitalbeschneidung im Kanton Zürich

FGMhelp ist die Anlaufstelle weibliche Genitalbeschneidung des Kantons Zürich und wird vom Stadtärztlichen Dienst der Stadt Zürich betrieben. Die Anlaufstelle verfügt über einen Leistungsauftrag der kantonalen Gesundheitsdirektion, um Betroffene, deren Angehörige, Fachpersonen sowie kulturelle Vermittlerinnen im Bereich FGM/C zu beraten und zu unterstützen. Durch die Vernetzung mit Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen sowie über Community-Arbeit trägt FGMhelp zu einer wirksamen und nachhaltigen Auseinandersetzung mit FGM/C bei. Darüber hinaus ist die Fachstelle für Auskünfte und Informationsaufbereitung gegenüber Behörden sowie die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Die häufigsten Fragen zu FGM/C

Wie viele Mädchen und Frauen sind beschnitten?

Gemäss Kinderhilfswerk UNICEF haben über 230 Millionen Frauen und Mädchen, die heute leben, eine Form der Genitalbeschneidung erlitten. In der Schweiz sind über 20’000 Mädchen und Frauen betroffen oder gefährdet. Rund 2’900 von ihnen leben im Kanton Zürich.

Ist FGM/C aus rechtlicher Sicht überhaupt erlaubt?

Nein, in der Schweiz und in den allermeisten anderen Staaten ist FGM/C verboten und als Körperverletzung strafbar. Auch in den Ländern, in denen die Genitalbeschneidung bei Mädchen und Frauen praktiziert wird, gibt es mittlerweile Gesetze, die FGM/C verbieten und unter Strafe stellen.

Vertiefte Informationen über die rechtliche Situation in der Schweiz und im Rest der Welt finden Sie auf unserer Themenseite und auf der Website des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz.

Kann man eine Beschneidung rückgängig machen?

Eine Genitalbeschneidung bei Mädchen und Frauen kann nicht rückgängig gemacht werden. Probleme oder Komplikationen, die durch FGM/C auftreten, können aber in gewissen Fällen medizinisch behandelt werden. Bei einer Infibulation (Typ III von FGM/C, bei welcher die Vaginalöffnung fast vollständig zugenäht wird) kann man das Narbengewebe unter Umständen operativ öffnen. Man nennt diesen Eingriff Defibulation. Auf diese Weise lassen sich Schmerzen während der Menstruation, beim Wasserlassen, beim Geschlechtsverkehr und bei der Geburt lindern.

Welche Formen der Genitalbeschneidung gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man vier Typen von FGM/C. Je nach Typ werden die äussere Klitoris, die Klitorisvorhaut, die inneren und/oder äusseren Schamlippen vollständig oder teilweise entfernt. Bei der sogenannten Infibulation wird die Vaginalöffnung oftmals fast komplett zugenäht. Eine spezialisierte Gynäkologin kann Ihnen genau erklären, welche Form der Genitalbeschneidung vorliegt.

Welche Folgen kann eine Genitalbeschneidung haben?

FGM/C kann sowohl körperlichen als auch seelischen Schaden anrichten. Bei der Beschneidung selbst kann es zu starken Schmerzen, Blutungen, Schwellungen, Infektionen und vielen weiteren Problemen kommen. Nach der Beschneidung können sich unter anderem chronische Erkrankungen und Infektionen entwickeln, es kann zu starken Schmerzen und Schwierigkeiten beim Wasserlassen, beim Geschlechtsverkehr, bei der Menstruation, in der Schwangerschaft und bei der Geburt eines Kindes kommen. Zu möglichen psychischen Folgen zählen die posttraumatische Belastungsstörung, Panikattacken, Angststörungen und Depressionen.

Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen? Wir sind hier, um zu unterstützen.

Anlaufstelle weibliche
Genitalbeschneidung
Kanton Zürich

Ambulatorium Kanonengasse
Kanonengasse 18
8004 Zürich

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