Was ist FGM/C?
FGM/C steht für «Female Genital Mutilation and Cutting». Die Abkürzung fasst alle Arten von Genitalbeschneidung bei Mädchen und Frauen zusammen. Genitalbeschneidung ist für betroffene Frauen und Mädchen nicht nur sehr schmerzhaft, sondern hat meist erhebliche körperliche und seelische Folgen, die das Leben nachhaltig beeinflussen und einer Behandlung bedürfen.
Formen von weiblicher Genitalbeschneidung
Grundsätzlich unterscheidet man vier Typen von FGM/C. Je nach Typ werden die äussere Klitoris, die Klitorisvorhaut, die inneren und/oder äusseren Schamlippen vollständig oder teilweise entfernt. Bei der sogenannten Infibulation wird die Vaginalöffnung oftmals fast komplett zugenäht. Welche Art der Genitalbeschneidung praktiziert wird, hängt von der Region und der Gemeinschaft ab, in der die Mädchen und Frauen leben.
Formen von weiblicher Genitalbeschneidung
Inzision, «kleine Sunna»
Exzision, «grosse Sunna»
Infibulation, «pharaonische Beschneidung»
Restliche Eingriffe
Sind Sie beschnitten, wissen aber nicht, welche Form der Genitalbeschneidung vorliegt?
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Verbreitung von FGM/C
Gemäss Schätzungen des Kinderhilfswerks UNICEF sind weltweit über 230 Millionen Frauen und Mädchen von einer Genitalbeschneidung betroffen. Besonders häufig ist FGM/C im Westen, Osten und Nordosten Afrikas. Auch in einigen asiatischen Ländern und im Nahen Osten ist die Praktik verbreitet. Sehr hohe Beschneidungsraten weisen unter anderem Somalia, Guinea, Ägypten, Sudan, Eritrea, Sierra Leone, Mali und Djibouti auf.
Mögliche Gründe für weibliche Genitalbeschneidung
Je nach Region und Gemeinschaft gibt es unterschiedliche Gründe, warum Genitalbeschneidungen praktiziert werden. Allerdings rechtfertigt keiner davon diese unmenschliche Praktik.
Gesundheitliche Folgen
Die Genitalbeschneidung bringt keine gesundheitlichen Vorteile, kann aber schwere körperliche und seelische Folgen haben. Einige Mädchen sterben sogar an den körperlichen Folgen einer Beschneidung.
Mögliche psychische Folgen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Vermindertes Selbstwertgefühl
- Panikattacken und Angststörungen
- Depressionen
Mögliche Komplikationen nach der Beschneidung
- chronische Erkrankungen und Infektionen
- Schmerzen beim Wasserlassen und während der Menstruation
- Probleme mit Narben
- vaginale Probleme wie Ausfluss oder Juckreiz
- sexuelle Probleme, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
- komplizierte Geburt mit starken Schmerzen bei Mutter und Kind
Mögliche Komplikationen bei der Beschneidung
- starke Schmerzen
- übermässige Blutung und Schwellungen
- Fieber und Schock
- Infektionen
- Probleme bei der Wundheilung
- Verletzung von umliegendem Gewebe
- Tod
«Ich will nicht, dass meine Töchter die gleichen Schmerzen erleben müssen wie ich.»
Frau F., Betroffene von weiblicher Genitalbeschneidung
«Es vergeht fast kein Tag, an dem ich nicht an die fürchterlichen Schmerzen bei der Beschneidung denke.»
Omayma T., Betroffene von weiblicher Genitalbeschneidung
Rechtliches über FGM/C in der Schweiz und weltweit
Die weibliche Genitalbeschneidung verletzt die Menschenrechte, vor allem das Recht auf Schutz vor Gewalt gegen Frauen undMädchen. In der Schweiz und in den allermeisten anderen Ländern ist FGM/Cverboten und als Körperverletzung strafbar.
Rechtliche Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung in Artikel 124 des Strafgesetzbuches verankert. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft. Nicht nur Beschneiderinnen und Beschneider machen sich strafbar, sondern auch Eltern oder Verwandte, die ein Mädchen beschneiden lassen. Das Gesetz gilt auch dann, wenn die Beschneidung im Ausland durchgeführt wird.
Rechtliche Situation in anderen Ländern
Auch in den Ländern, in denen die Genitalbeschneidung bei Mädchen und Frauen praktiziert wird, gibt es mittlerweile Gesetze, die FGM/C verbieten und unter Strafe stellen – zum Beispiel in Ägypten, Benin, Burkina Faso, Dschibuti, der Elfenbeinküste, Eritrea, Ghana, Guinea, Senegal, Sudan, Niger, Tansania, Togo, Tschad, Uganda und der Zentralafrikanischen Republik.
Betroffen oder gefährdet? Wir unterstützen Sie.
Bei allen Fragen zur weiblichen Genitalbeschneidung dürfen Sie sich gerne an unsere Anlaufstelle wenden. Wir sind gerne für Sie da.
Anlaufstelle weibliche
Genitalbeschneidung
Kanton Zürich
Ambulatorium Kanonengasse
Kanonengasse 18
8004 Zürich